SEK - Kraftwerke und Liegenschaften AG
SEK - Kraftwerke und Liegenschaften AG

Wir bei der SEK AG sind uns bewusst, dass Vertrauen ein wichtiger Faktor für erfolgreiche Geschäfte ist. Daher stehen Ihnen auf Wunsch unsere langjährigen privaten und institutionellen Investoren als Referenz zur Verfügung. Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und Ihre Investition in erneuerbare Energien bei uns langfristig und sicher angelegt ist. Die SEK AG hat bereits seit vielen Jahren erfolgreich im Marktsegment der erneuerbaren Energien gearbeitet und wird auch zukünftig innovative Lösungen für eine nachhaltige Energieerzeugung und Immobilienbewirtschaftung anbieten.

Seit 2004 haben wir zahlreiche Standorte in den Bundesländern Bayern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg für die Energieerzeugung geplant. Wir setzen hierbei auf verschiedene Energieträger wie Erdgas, Biodiesel und Biomasse-Blockheizkraftwerke sowie Energiespeicher. Unsere Projekte umfassen überwiegend wohn wirtschaftliche oder teil gewerbliche Immobilien.

Gewerbeanlagen, Geschäftshäuser, Renditehäuser und Wohnanlagen mit bis zu 300 Wohneinheiten werden künftig mit Energie aus Blockheizkraftwerken oder Solaranlagen versorgt, was die Mieteinnahmen erhöht und sichert. Der überschüssige Strom wird zu festen Abnahmepreisen u.a. der E.ON AG mit Sitz in Düsseldorf, Zweigstelle München, oder anderen Netzbetreibern abgenommen.

Unser Ziel ist es, künftig verstärkt dezentralen Mieterstrom zu vermarkten. Dabei handelt es sich um Strom, der auf den Dächern von Wohngebäuden durch Solaranlagen erzeugt und direkt an die Mieter in diesem Gebäude oder in benachbarten Anlagen geliefert wird, ohne den Umweg über das Netz der allgemeinen Versorgung. Nicht benötigter Strom kann ins Netz eingespeist und vergütet werden. Dabei setzen wir auf neue, effektive Speichertechnologien, um den Mieterstrom noch unabhängiger von Schwankungen in der Energieerzeugung zu machen.

Um Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver zu machen, hat der Bundestag am 29. Juni 2017 das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom verabschiedet. Der Bundesrat hat dieses Gesetz am 7. Juli 2017 beschlossen. Das Gesetz ist am 24. Juli 2017 verkündet worden und am 25. Juli 2017 in Kraft getreten. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) wird ein Förderanspruch für direkt gelieferten Strom aus Solaranlagen auf Wohngebäuden verankert. Danach erhält der Betreiber einer solchen Anlage zusätzlich zum Verkauf an den Mieter,
einen Mieterstromzuschlag. (Text-Auszug BMWi 25.07.2017)


Durch die Nutzung von Mieterstrom schafft die SEK AG eine "Win-Win"-Situation für uns als General-Pächterin/Gewerblicher Mieter und für Sie als privaten oder institutionellen Kapital-Anleger.

 

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